Allgemeine Informationen zum Reha-Sport beim TuS Witten-Stockum
Der Rehabilitationssport bietet Frauen und Männern mit körperlichen Beeinträchtigungen oder von einer Beeinträchtigung bedrohten Menschen, die Möglichkeit durch vielseitige bewegungstherapeutische Übungen diese Einschränkung zu verbessern oder eine Verschlechterung zu vermeiden. |
Es handelt sich hierbei um eine ergänzende Maßnahme nach §44 SGB IX und wird in erster Linie von den Krankenkassen mit der Hilfe zur Selbsthilfe bewilligt. Im Regelfall umfasst eine Verordnung für Reha-Sport im orthopädischen Bereich 50 Einheiten.
Die Inhalte der Stunden werden an den Bedarf der Teilnehmer individuell angepasst. Im Allgemeinen beinhalten alle Einheiten Übungen aus dem Bereich der funktionellen Gymnastik und der Haltungs- und Rückenschule. Ein adäquates Kräftigungstraining mit verschiedenen Handgeräten, sowie ein moderates Ausdauer- und Körperwahrnehmungstraining sind ebenfalls Bestandteile unserer Einheiten.
Unsere Reha-Kurse gehen 60 Minuten. Davon sind 45 Minuten reine Trainingszeit und die übrigen 15 Minuten nehmen wir uns Zeit für Rücksprachen.
Ziele des Reha-Sports
- Erhalt oder Verbesserung von Gelenkfunktionen
- Förderung der Muskelstabilisation
- Stärkung der physischen und psychischen Belastbarkeit
- Nachhaltige und langfristige Hilfe zur Selbsthilfe
- Schmerzreduktion
- Steigerung der individuellen Leistungsfähigkeit
- Schulung der koordinativen und kondioniellen Fähigkeiten
Wichtig für das Training
- Sportkleidung
- Hallenschuhe
- Getränke nach Bedarf
- Handtuch
- pünktliches Erscheinen zum Kurs
- regelmäßige Teilnahme
Im Falle einer Verhinderung
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie nicht in der Lage sein sollten am Reha-Sport teilzunehmen.
5 Schritte zum Reha-Sport
1. Schritt: Körperliche Beschwerden
Aufgrund von körperlichen und orthopädischen Beschwerden kann Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung über Rehabilitationssport ausstellen. Die Entscheidung, welche Behandlungsmaßnahme für Sie geeignet ist, obliegt dem behandelnden Arzt.
2. Schritt: Arztbesuch
Wenn Ihr Arzt den Reha-Sport befürwortet, stellt er Ihnen die Verordnung 56 „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport“ aus. Wichtig ist das Kreuz auf der Verordnung beim Rehabilitationssport und nicht beim Funktionstraining.
3. Schritt: Verordnung über Rehabilitationssport
Diese Verordnung 56 muss vor der Teilnahme am Reha-Sport von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden! Die Abrechnung erfolgt über den Kostenträger, dies ist in der Regel Ihre Krankenkasse. Sie müssen ebenso auf der Rückseite der Verordnung unterschreiben.
4. Schritt: Terminvereinbarung
Sobald die Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorliegt, melden Sie sich bitte im Geschäftszimmer des TuS Witten-Stockums unter der Telefonnummer 02302/9123949 oder via E-Mail tus-stockum-gz@web.de und vereinbaren Sie ein Termin mit einem Reha-Trainer. Dieser führt im Anschluss daran ein Erstgespräch durch und informiert Sie über das Reha-Sportprogramm.
5. Schritt: Teilnahme am Reha-Sport
Mitmachen kann jetzt jeder, der eine genehmigte Verordnung vom Arzt und die Genehmigung von der Krankenkasse hat. Eine Teilnahme an einem Reha-Sportprogramm ohne vorherige Absprachen ist nicht möglich!
Wir freuen uns auf Sie!